Abstract
Die geltenden Rechtsgrundlagen für Betriebs- und Tarifverfassung sind in einem wirtschaftlichen Szenario der 50er Jahre entstanden, das nicht mehr existiert. Als Folge gehen die Verfassungsadressaten mit dem Ziel der Flexibilitätssteigerung am geltenden Recht vorbei oder interpretieren es anders. Eine angemessene Reaktion auf diesen Zustand wäre der Umbau der Betriebs- und Tarifverfassung nach dem Subsidiaritätsprinzip. Bei dessen Anwendung müßten Formen und Inhalte der Mitbestimmung in der Unternehmung ausgehandelt werden. Alle Probleme der Mitbestimmung einschließlich der Vergütung wären auf der Unternehmungsebene zu lösen und nur bei Scheitern der Lösung auf die Tarifebene zu heben. Die Grundzüge dieses Konzepts, seine offenen Probleme und Angebote zu deren Lösung werden in diesem Beitrag vorgestellt.
Get full access to this article
View all access options for this article.
