Abstract
Zum Einfluß der Kategorie Geschlecht in der Leistungsbeurteilung liegen bisher kaum Untersuchungen vor. Im öffentlichen Dienst spielt die dienstliche Beurteilung eine wesentliche Rolle bei der Personalauswahl. Geschlechtergerechten Beurteilungsverfahren kommt deshalb in Frauenförderplänen eine große Bedeutung zu. Die Münchner Frauengleichstellungsstelle hat die Statistiken über die Beurteilungsergebnisse des Jahres 1987 im Hinblick auf Unterschiede zwischen Frauen und Männern und die Gründe für die Benachteiligung von Frauen untersucht. Diese Untersuchung gab den Anstoß für eine generelle Reform der Beurteilungsrichtlinien der Stadtverwaltung München. Die Umsetzung der Gleichstellung der Geschlechter war eines der Reformziele. Maßnahmen, die ohne Änderung der Richtlinien möglich waren, wie Schulungsmaßnahmen zum Thema Gleichstellung, wurden sofort umgesetzt. Der eigentliche Reformprozeß nahm über drei Jahre in Anspruch und hatte eine Reihe von Hürden zu nehmen.
Get full access to this article
View all access options for this article.
