Abstract
Unser Arbeitsrecht wurde für die stabile Industriegesellschaft der 70-er Jahre geschaffen, in der es durchaus funktional war. In den 90-er Jahren versuchen wir, die Probleme der auf Flexibilität angelegten Informationsgesellschaft immer noch mit dem Arbeitsrecht von gestern zu lösen. Dies wird am Beispiel der Personalentwicklung verdeutlicht. Im Zuge der Dezentralisierung der betrieblichen Personalarbeit findet Personalentwickung zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern statt, entzieht sich also repräsentativer Mitbestimmung durch den Betriebsrat und stellt den Paradefall für Mitbestimmung am Arbeitsplatz dar. Ein neues Arbeitsrecht für eine neue Arbeitswelt muß innovative Wege der Verbindung von Tarifvertrags-, Betriebs- und Arbeitsplatzebene gehen.
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