Abstract
Der Beitrag diskutiert das sog. Intervenieren als eine faktische Ergänzung der Leitungsbeziehung zwischen einem für Universitäten zuständigen Ministerium und den Beschlußgremien einer Universität. Im Sinne der systemischen Beratung wird die Perspektive umgedreht. Intervention als Unterlaufen formeller Entscheidungsprozesse wird nicht als zu eliminierendes Problem der Organisation angemessener Entscheidungsprozesse im Hochschulbereich verstanden, sondern stattdessen als “Lösung” tieferliegender, weitgehend unbeachteter Probleme gedeutet, die durch diesen Kunstgriff als Ansatzpunkte einer Veränderung von Verhaltensweisen in der Wissenschaftsadministration und einer Reform der Organisation von Entscheidungsprozessen im Rahmen der Hochschulautonomie aufgedeckt werden.
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