Abstract
Beim Personaleinsatz, der zentralen personellen Funktion im Betrieb, geht die Personalplanung in der Regel von einem Leistungsgrad aus, der von jedem hinreichend geeigneten Mitarbeiter nach genügender Übung und ausreichender Einarbeitung ohne Gesundheitsschädigung auf Dauer erreicht und durchgehalten werden kann. Diese als Normalleistung bezeichnete Leistung (Müller-Limmroth 1975; Hentze 1986) kann jedoch von einzelnen Mitarbeitern noch nicht, vorübergehend nicht, überhaupt nicht, nicht mehr oder nicht im geforderten Umfang erbracht werden. Sofern diese Minderleistung bzw. Nichtleistung nicht von den Betroffenen selbst verschuldet ist, müssen diese durch Schutzbestimmungen und Schutzmaßnahmen vor negativen Folgen bewahrt werden. Für die betriebliche Personalplanung folgt daraus, daß
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