Abstract
Bei anstehenden Massenentlassungen oder Betriebsstillegungen ist in den letzten Jahren wiederholt die Aufnahme sozial- und umweltverträglicher Produkte seitens der Gewerkschaften gefordert worden. Im Rahmen eines von der Landesregierung Nordrhein-Westfalens geförderten Projekts ist daran anknüpfend der Frage nachgegangen worden, inwieweit derartige Forderungen auf eine Befassung damit während (noch) normaler Geschäftsentwicklung aufbauen können. Eine schriftliche und mündliche Befragung von Betriebsräten aus dem Organisationsbereich der GHK und der IGM im Kreis Lippe hat ergeben, daß sich die Betriebsräte kaum mit der betrieblichen Innovationspolitik befassen und sich Produktalternativen nicht vorzustellen vermochten. Die Zunahme des allgemeinen Umweltbewußtseins hat noch nicht zu einer entsprechenden Sensibilisierung gegenüber der betrieblich verursachten Umweltbelastung geführt. In ihrer Mehrzahl hielten die Betriebsräte den Betrieb für ökologisch unbedenklich.
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