Abstract
Die hier vorgestellten Überlegungen sind Teil einer theoretisch-rekonstruktiven Studie, wobei mittels einer Sekundäruntersuchung klassischer sowie neuerer Forschungsarbeiten zu technologischen Wandlungsprozessen im tertiären Sektor Hinweise auf veränderte berufliche Anforderungen im Bereich personenbezogener Dienstleistungstätigkeiten überprüft werden sollen. Im Mittelpunkt steht der Versuch, die institutionell und administrativ geprägten Handlungsbedingungen von personenbezogenen Dienstleistungsberuflern einer genaueren Beurteilung zu unterziehen. Auf dieser Basis wird es möglich sein, die gegenüber typischen professionellen Berufen andersartigen Anforderungen an Berufsrolleninhaber im Bildungs- und Sozialwesen bezüglich ihrer ‘knowledge base’ und der ‘professional skills' ihres praktischen Handelns herauszuarbeiten, um im weiteren durch Prozesse gesellschaftlichen Wandels bedingte Veränderungen der beruflichen Handlungskompetenz zu bestimmen. Ein Folgeproblem für derartige Berufsrolleninhaber scheint u.a. darin zu bestehen, daß sie auf Grund der mangelnden Autonomie ihres Handelns den ihnen mit der Zuteilung eines Expertenwissens zugewiesenen Status und die damit verbundene formale Kompetenz in der Interaktion mit Klienten und Untergebenen ständig legitimieren müssen, indem sie die praktische Brauchbarkeit ihres technisch-instrumentellen Sonderwissens demonstrieren. Es wird die These zu überprüfen sein, ob die hier angelegten Ursachen für eine weitergehende Technisierung des Fachwissens in personenbezogenen Dienstleistungsberufen durch Bürokratisierungstendenzen in administrativen Kontexten nochmals verstärkt werden oder nicht. In diesem Zusammenhang soll die Wechselwirkung zwischen der Reduktion beruflichen Wissens auf Sozialtechniken und einer folgenreichen Laisierung der Klientel personenbezogener Dienstleistungsberufe rekonstruiert werden. Als exemplarische Fälle personenbezogener Dienstleistungstätigkeiten werden die Berufe im Bildungs- und Sozialwesen untersucht, da hier sowohl personenbezogene, aber generalisierte Tätigkeiten (monetäre Transferleistungen und/oder Gewährleistungsarbeit) als auch persuasive personenverändernde Tätigkeiten (Beratung, Bildung, Therapie) verrichtet werden.
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