Abstract
Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) verpflichtet Unternehmen in der Lageberichterstattung auf die Risiken der künftigen Entwicklung einzugehen. Hierzu gehören auch Risiken von Humanressourcen, die sich unter anderem aus Fehlentscheidungen bzw. -verhalten des Managements, fehlenden Qualifikationen oder unzureichender Unterstützung durch die Funktionen des HRM ergeben können. Ziel dieses Beitrags ist es, die Risikoberichterstattung über Humanressourcen der DAX 30 hinsichtlich ihrer Aussagekraft zu analysieren und zu bewerten, sowie die empirischen Ergebnisse aus „Personalerperspektive” kritisch zu diskutieren. Hierbei geht es vor allem darum, die Besonderheiten der Humanressourcen im Unterschied zu anderen Unternehmensressourcen und die damit verbundenen Herausforderungen/Probleme bei der Risikoberichterstattung herauszuarbeiten. Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen ersten Vorstoß in ein vor allem von Personalerseite bislang vernachlässigtes Themenfeld.
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