Abstract
Die Mutterschutzleistungen in Deutschland werden derzeit als gesetzliche Sozialleistung von den Arbeitgebern bereitgestellt und auch teilweise finanziert. Dieser arbeitsrechtliche Eingriff in die freie Vertragsaushandlung lässt sich zwar nicht unter allokativen, aber unter distributiven Überlegungen legitimieren. Die derzeit vorherrschende Bereitstellung der Mutterschutzleistungen durch den Arbeitgeber ist sachimmanent geboten, jedoch ist im Bereich der Finanzierung eine Änderung der beiden bestehenden Regelungssysteme hin zu einer rein steuerfinanzierten Regelung wünschenswert, damit von diesen keine Lohn- bzw. Beschäftigungsnachteile für die Frauen ausgehen. Diese laufen nämlich den verteilungspolitischen Zielen, mit denen der gesetzliche Eingriff gerechtfertigt werden kann, zuwider.
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